Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung
Wir legen Wert auf klare Absprachen und lösen Anliegen nach Möglichkeit direkt mit unseren Kunden – transparent, nachvollziehbar und ohne unnötige Umwege. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, ist unser erster Schritt immer die unmittelbare Klärung (z. B. per Telefon oder E-Mail).
Hinweis nach § 36 VSBG (allgemeine Informationspflicht)
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Was bedeutet das praktisch?
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Wir versuchen, ein Thema direkt mit Ihnen zu lösen.
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Falls keine Einigung möglich ist, erfolgt die weitere Klärung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (einschließlich gerichtlicher Durchsetzung, sofern erforderlich).
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Eine außergerichtliche Verbraucherschlichtung („Schlichtungsstelle“) nutzen wir nicht.
Kurz erklärt: § 37 VSBG (Informationspflicht nach Entstehen einer Streitigkeit)
Wenn es bei einem Verbrauchervertrag (B2C) zu einer Streitigkeit kommt und diese nicht beigelegt werden kann, sieht § 37 VSBG vor, dass der Unternehmer den Verbraucher in Textform (z. B. per E-Mail) auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen muss – unter Angabe von Anschrift und Webseite – und gleichzeitig erklären muss, ob er an einem solchen Verfahren teilnimmt/bereit ist oder verpflichtet ist.
Wichtig: Auch wenn wir nicht teilnehmen, kann diese gesetzliche Informationspflicht im konkreten Streitfall relevant sein – dann lautet unsere Erklärung: Wir nehmen nicht teil.
Wie wir das handhaben (klar und nachvollziehbar)
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Direkte Klärung: Wir prüfen das Anliegen und suchen eine Lösung direkt mit Ihnen.
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Wenn keine Einigung möglich ist: Wir informieren – soweit rechtlich erforderlich – in Textform über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (Anschrift/Webseite) und teilen zugleich mit, dass wir nicht an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
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Weitere Schritte: Danach können die Parteien ihre Ansprüche auf dem üblichen Weg weiterverfolgen.
Hinweis zur Verständlichkeit
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Zusammenfassung der gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – insbesondere § 36 und § 37 VSBG – und dient der transparenten Information unserer Kunden. Maßgeblich bleibt im Zweifel der Gesetzeswortlaut.
